Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zu einer internen Meldestelle. Alle Pflichten, die 7-Tage- und 3-Monats-Fristen sowie Bußgelder.
Hvem er omfattet?
Alle Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten müssen eine interne Meldestelle einrichten. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) um und ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft; für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht seit dem 17. Dezember 2023.
Bestimmte Branchen — etwa Finanzdienstleister — sind unabhängig von der Beschäftigtenzahl verpflichtet.
Hvad kræver reglerne?
Das verlangt das HinSchG
- Einrichtung einer internen Meldestelle mit Meldekanälen für Meldungen in Textform und mündlich; auf Wunsch auch eine persönliche Zusammenkunft
- Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person — Zugriff nur für die zuständigen, unabhängigen Personen
- Eingangsbestätigung an die hinweisgebende Person spätestens nach 7 Tagen
- Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen spätestens 3 Monate nach der Eingangsbestätigung
- Die Meldestelle muss unabhängig arbeiten; Betrauung Dritter (z. B. externe Ombudsstelle oder Software-Dienstleister) ist zulässig
- Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten dürfen eine gemeinsame Meldestelle betreiben
- Dokumentation der Meldungen; Löschung drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens
- Repressalienverbot: Benachteiligungen der hinweisgebenden Person sind verboten
Frister og sanktioner
Fristen und Sanktionen
- Eingangsbestätigung: 7 Tage — Rückmeldung: 3 Monate
- Wer keine interne Meldestelle einrichtet, riskiert ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro
- Das Behindern von Meldungen und Repressalien gegen Hinweisgeber können mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden
- Bei Repressalien drohen zusätzlich Schadensersatzansprüche, und die Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Sådan opfylder I det med Verkta
Verktas Hinweisgeberportal erfüllt die Anforderungen des HinSchG: ein sicherer, auf Wunsch anonymer Meldekanal in 25 Sprachen, sofort einsatzbereit. Das System bestätigt den Eingang automatisch und überwacht die 7-Tage- und 3-Monats-Fristen mit Erinnerungen an Ihre Meldestelle. Der Zugriff ist auf die benannten, unabhängigen Personen beschränkt, und jede Bearbeitung wird revisionssicher protokolliert. Vorlagen für Verfahrensordnung und Mitarbeiterinformation sind enthalten.
Ofte stillede spørgsmål
›Zählen Teilzeitkräfte und Minijobber bei den 50 Beschäftigten mit?
Ja, es zählt die Zahl der Beschäftigten nach Köpfen, nicht nach Vollzeitäquivalenten. Auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte werden mitgezählt.
›Müssen wir anonyme Meldungen ermöglichen?
Eine Pflicht, anonyme Meldekanäle anzubieten, besteht nicht — eingehende anonyme Meldungen sollen aber bearbeitet werden. In der Praxis erhöht ein anonymer Kanal das Vertrauen deutlich und ist der De-facto-Standard.
›Dürfen wir die Meldestelle auslagern?
Ja. Als interne Meldestelle kann auch ein Dritter betraut werden, etwa eine Kanzlei oder ein Software-Anbieter. Die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes bleibt beim Unternehmen.
›Reicht eine Konzern-Meldestelle für alle Tochtergesellschaften?
Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen Ressourcen teilen und eine gemeinsame Meldestelle betreiben. Größere Gesellschaften benötigen grundsätzlich eine eigene Meldestelle.