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48-Stunden-Regel
Die Regel im dänischen Arbeitszeitgesetz, wonach die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines Beschäftigten einschließlich Überstunden 48 Stunden nicht überschreiten darf, gemessen über einen Bezugszeitraum von 4 Monaten. Die Regel stammt aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie und gilt für nahezu alle Arbeitnehmer. Verstöße können einen Entschädigungsanspruch der Beschäftigten auslösen, und seit 2024 müssen Arbeitgeber die Einhaltung durch Arbeitszeiterfassung nachweisen können. Einzelne Tarifverträge erlauben unter besonderen Bedingungen eine höhere Grenze für ausgewählte Gruppen.