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AES (fortgeschrittene elektronische Signatur)
Die mittlere Signaturstufe nach Artikel 26 der eIDAS-Verordnung. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur muss eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet sein, ihn identifizieren können, mit Mitteln erstellt worden sein, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle hat, und so mit dem Dokument verbunden sein, dass jede nachträgliche Änderung erkennbar ist. In der Praxis werden die Anforderungen häufig erfüllt, indem eine Identifizierung (etwa mit MitID) mit einer kryptografischen Versiegelung des Dokuments kombiniert wird. Eine AES hat einen wesentlich höheren Beweiswert als eine einfache Signatur und ist die Standardwahl etwa für Arbeitsverträge und Auftragsverarbeitungsverträge.
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