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Gefährdungsbeurteilung (APV)

Eine gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung des Arbeitsumfelds, die jeder dänische Arbeitgeber mit Beschäftigten mindestens alle 3 Jahre durchführen muss – und immer dann, wenn sich die Arbeit wesentlich ändert. Sie besteht aus vier Schritten: Kartierung des Arbeitsumfelds, Bewertung der Probleme, ein schriftlicher Maßnahmenplan und die Nachverfolgung. Die Pflicht ergibt sich aus §15a des dänischen Arbeitsumweltgesetzes, und die Arbeitsschutzbehörde kann sie bei Kontrollen einsehen wollen. Die Methode ist frei wählbar, doch das Ergebnis muss schriftlich vorliegen und den Beschäftigten zugänglich sein.