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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Die schriftliche Vereinbarung, die Artikel 28 der DSGVO zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter verlangt. Sie muss unter anderem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, die Art der Daten, die Pflichten des Auftragsverarbeiters, Sicherheitsanforderungen, Regeln für Unterauftragsverarbeiter sowie Unterstützung bei Datenschutzverletzungen und Auskunftsersuchen festlegen. Ohne gültigen AVV ist es rechtswidrig, einen Dienstleister personenbezogene Daten für das Unternehmen verarbeiten zu lassen. Die dänische Datenschutzbehörde hat eine Standardvorlage veröffentlicht, die viele KMU als Ausgangspunkt nutzen.
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