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Rechte der betroffenen Personen
Die Rechte, die die DSGVO Personen einräumt, deren Daten verarbeitet werden: Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch – sowie Schutz vor rein automatisierten Entscheidungen mit erheblicher Wirkung. Das Unternehmen muss über Verfahren verfügen, damit Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Die Rechte sind nicht absolut; eine Löschung kann etwa abgelehnt werden, wenn die Daten nach dem Buchführungsrecht aufbewahrt werden müssen. Die mangelhafte Bearbeitung dieser Rechte gehört zu den häufigsten Beschwerdegründen bei Datenschutzbehörden.
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