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eIDAS
Die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (910/2014), die einheitliche Regeln für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel in der gesamten EU schafft. eIDAS definiert drei Stufen elektronischer Signaturen – einfach (SES), fortgeschritten (AES) und qualifiziert (QES) – und legt fest, dass einer Signatur die Rechtswirkung als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie elektronisch ist. Die Verordnung wurde durch eIDAS 2.0 aktualisiert, die unter anderem eine europäische digitale Identitäts-Wallet einführt. Für KMU bedeutet eIDAS, dass Dokumente wie Arbeitsverträge gültig digital unterzeichnet werden können.
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