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Einwilligung
Eine der sechs Rechtsgrundlagen der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine gültige Einwilligung muss freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegeben werden – durch eine aktive Handlung, etwa das Ankreuzen eines nicht vorausgefüllten Kästchens. Die betroffene Person kann die Einwilligung jederzeit widerrufen, und dies muss ebenso leicht sein wie die Erteilung. Das Unternehmen muss nachweisen können, dass die Einwilligung ordnungsgemäß eingeholt wurde, und im Beschäftigungsverhältnis eignet sich Einwilligung selten, weil das Machtgefälle die Freiwilligkeit fraglich macht.
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