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Berechtigtes Interesse

Eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO, wonach ein Unternehmen gewöhnliche personenbezogene Daten verarbeiten darf, wenn seine berechtigten Interessen die Interessen und Rechte der betroffenen Person überwiegen. Die Grundlage erfordert eine dokumentierte Abwägung – eine sogenannte Interessenabwägungsprüfung – und dass die Verarbeitung für den Zweck erforderlich ist. Typische Beispiele sind Direktmarketing an Bestandskunden, IT-Sicherheit und interne Verwaltung. Die betroffene Person hat stets das Recht, der auf berechtigtem Interesse beruhenden Verarbeitung zu widersprechen.