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Datenschutzverletzung

Ein Sicherheitsvorfall, der zur unbeabsichtigten oder unrechtmäßigen Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt – etwa eine an den falschen Empfänger gesendete E-Mail, ein verlorener Laptop oder ein Hackerangriff. Eine Verletzung muss grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzbehörde gemeldet werden, es sei denn, sie birgt voraussichtlich kein Risiko für die betroffenen Personen. Bei hohem Risiko müssen auch die betroffenen Personen informiert werden. Jede Verletzung – auch nicht gemeldete – muss in einem internen Verzeichnis dokumentiert werden.