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Aufbewahrungs- und Löschfristen
Die Fristen, die ein Unternehmen dafür festlegt, wie lange verschiedene Arten personenbezogener Daten aufbewahrt werden, bevor sie gelöscht oder anonymisiert werden. Der Grundsatz der Speicherbegrenzung in der DSGVO verlangt, dass Daten nicht länger als für den Zweck erforderlich gespeichert werden. Die Fristen müssen dokumentiert werden – typischerweise im Verzeichnis nach Artikel 30 und einer Löschrichtlinie – und in der Praxis tatsächlich durchgesetzt werden. Manche Fristen ergeben sich aus anderen Gesetzen, etwa der Pflicht des dänischen Buchführungsgesetzes, Buchhaltungsunterlagen 5 Jahre aufzubewahren.
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