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QES (qualifizierte elektronische Signatur)
Die höchste Signaturstufe nach eIDAS: eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat eines zugelassenen Vertrauensdiensteanbieters beruht. Eine QES hat in der gesamten EU die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und wird über die Mitgliedstaaten hinweg anerkannt. Sie ist nur in besonderen Fällen erforderlich, in denen das Gesetz Formvorschriften vorsieht – für gewöhnliche Geschäftsvereinbarungen genügt in der Regel eine AES oder SES. Dafür kehrt sich die Beweislast praktisch um: Bei einer QES muss diejenige Partei, die die Signatur bestreitet, beweisen, dass sie nicht echt ist.
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