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SES (einfache elektronische Signatur)
Die grundlegende Signaturstufe nach eIDAS: Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verknüpft sind und vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden – etwa ein unter eine E-Mail getippter Name, ein eingescanntes Bild einer Unterschrift oder ein Klick auf eine Bestätigungsschaltfläche. Eine SES ist für die meisten Vereinbarungen in Dänemark, wo Formfreiheit gilt, rechtlich gültig. Ihr Beweiswert hängt jedoch davon ab, wie gut dokumentiert werden kann, wer unterzeichnet hat und dass das Dokument unverändert ist. Deshalb wird eine SES durch ein Audit-Protokoll und einen kryptografischen Hash des Dokuments erheblich gestärkt.
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