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Arbeitszeiterfassung

Seit dem 1. Juli 2024 müssen dänische Arbeitgeber über ein objektives, verlässliches und zugängliches System verfügen, das die tägliche Arbeitszeit jedes Beschäftigten erfasst. Die Pflicht folgt aus der Änderung des dänischen Arbeitszeitgesetzes zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und soll die Kontrolle der 48-Stunden-Regel und der Ruhezeitregeln ermöglichen. Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden, und die Beschäftigten müssen Zugang zu ihren eigenen Daten haben. Sogenannte Selbstorganisierende können ausgenommen werden, doch die Ausnahme ist eng gefasst und muss im Arbeitsvertrag angegeben sein.