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DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, die seit dem 25. Mai 2018 gilt und in Dänemark durch das dänische Datenschutzgesetz ergänzt wird. Die DSGVO stellt Anforderungen daran, wie Unternehmen personenbezogene Daten erheben, nutzen, speichern und löschen, und gibt den betroffenen Personen eine Reihe von Rechten. Unternehmen müssen ihre Einhaltung nachweisen können – das sogenannte Rechenschaftsprinzip. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.