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Auskunftsersuchen (DSAR)

Eine Anfrage einer Person, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten das Unternehmen über sie verarbeitet – ein Recht nach Artikel 15 der DSGVO. Das Unternehmen muss unter anderem Zwecke, Kategorien von Daten, Empfänger und Speicherdauer mitteilen und eine Kopie der Daten aushändigen. Die Antwort muss unverzüglich und spätestens einen Monat nach Eingang erfolgen; die Frist kann bei komplexen Anfragen um zwei Monate verlängert werden. Die Antwort ist für die betroffene Person grundsätzlich kostenlos.